Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

mehr...

Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

mehr...

Berufliche Veranlassung von Umzugskosten

Umzugskosten sollen nur dann beruflich veranlasst sein, wenn die Wegzeitersparnis von täglich einer Stunde an allen Arbeitstagen vorliegt.

Das Niedersächsische Finanzgericht hat bestätigt, dass eine berufliche Veranlassung für einen Umzug dann zu bejahen ist, wenn der erforderliche Zeitaufwand für den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sich täglich um mindestens eine Stunde vermindert. Ebenfalls bestätigt wurde, dass hinter dem Gesichtspunkt der mindestens einstündigen Fahrzeitersparnis private Motive generell in den Hintergrund treten.

Ein neuer Leitsatz wurde dahingehend aufgestellt, dass die erforderliche Wegezeitersparnis von täglich einer Stunde an allen Arbeitstagen erreicht werden muss. Das heißt, dass es gegen die berufliche Veranlassung der Umzugskosten spricht, wenn Sie beispielsweise nur an einem Teil der Arbeitstage eine Wegzeitersparnis von täglich einer Stunde haben. Ob dieser neue Leitsatz sich durchsetzen wird, bleibt abzuwarten.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-91 drtm-bns 2025-03-12