
Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...
Nachdem zukünftig auch Renten stärker besteuert werden, stellt sich die Frage, ob man Rentenversicherungsbeiträge in unbegrenzter Höhe als vorweggenommene Werbungskosten geltend machen darf. Ein Sonderausgabenabzug ist ohnehin gesetzlich vorgesehen, aber hier sind die Abzugsmöglichkeiten beschränkt. Inzwischen sind mehrere Verfahren zu dieser Frage anhängig - auch beim Bundesfinanzhof. Daher hat das Bundesfinanzministerium nun auf Anregung der Bundessteuerberaterkammer die Finanzämter angewiesen, Steuerbescheide in diesem Punkt nur noch vorläufig zu erlassen. Ohne diesen Vorläufigkeitsvermerk hätten die Steuerberater ihren Mandanten raten müssen, gegen die Steuerbescheide Einspruch einzulegen. Der Vorläufigkeitsvermerk bedeutet jedoch nicht, dass die Finanzverwaltung der Auffassung folgt, dass Rentenversicherungsbeiträge als Werbungskosten abgesetzt werden können. Aussetzung der Vollziehung wird also zu dieser Frage nicht gewährt.