Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Bereinigung privater Schulden

Auch wenn die Bereinigung privater Schulden zur Voraussetzung für eine neue Anstellung gemacht wurde, sind die Aufwendungen dafür keine Werbungskosten.

Der Bundesfinanzhof hat kürzlich entschieden, dass Aufwendungen, die Sie für die Bereinigung früherer Schulden aus einem Engagement für eine insolvente GmbH tätigen, nicht schon deshalb durch ein neues Dienstverhältnis veranlasst sind, weil die Bereinigung der Schulden zur Einstellungsvoraussetzung gemacht wurden. Da die Verursachung der Schulden in der Vergangenheit liegt, fehlt es an einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem neuen Beruf, um die Aufwendungen als Werbungskosten anzuerkennen.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-13 wid-91 drtm-bns 2025-03-13