Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Arbeitszimmer für eine ehrenamtliche Tätigkeit

Ein Arbeitszimmer für eine ehrenamtliche Tätigkeit erlaubt keinen Werbungskostenabzug.

Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer, das Sie für ehrenamtliche Tätigkeiten nutzen, sind nicht als Werbungskosten abzugsfähig, da es sich nicht um erwerbssichernde Aufwendungen handelt. Als Werbungskosten sind nur Aufwendungen abzugsfähig, die dem Erwerb, der Sicherung und der Erhaltung von Einnahmen dienen. Der Bundesfinanzhof weist ausdrücklich darauf hin, dass der Werbungskostenabzug nicht als steuerliche Ermäßigung für besondere Opferbereitschaft beruflicher oder außerberuflicher Art gewährt wird.

 
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psnk-fepl 2025-03-13 wid-91 drtm-bns 2025-03-13