Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Ständige Arbeitsstätte bei längerer Fortbildung

Dauert eine Weiterbildungsmaßnahme länger als drei Monate, dann wird die Fortbildungsstätte spätestens nach dieser Zeit zur regelmäßigen Arbeitsstätte.,

Das Finanzgericht Hessen hat entschieden, dass eine Fortbildungsstätte spätestens nach Ablauf von drei Monaten als regelmäßige Arbeitsstätte anzusehen ist. Für Sie hat das zur Folge, dass Fahrtkosten nach dem Ablauf von drei Monaten nur in Höhe der Entfernungspauschale und nicht nach Dienstreisegrundsätzen geltend gemacht werden können. Es ist dann davon auszugehen, dass Sie neben Ihrer üblichen Arbeitsstätte bei Ihrem Arbeitgeber eine zweite Arbeitsstätte an Ihrer Fortbildungsstätte begründet haben. Als Arbeitnehmer können Sie durchaus mehrere Arbeitsstätten haben.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-13 wid-91 drtm-bns 2025-03-13