Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Fahrzeitveränderung nach Umzug

Wenn ein Ehepaar umzieht, bei dem beide Ehegatten berufstätig sind, darf die Finanzverwaltung nicht die entsprechenden Fahrzeitveränderungen beider Ehegatten saldieren.

Reduziert sich durch einen Umzug die tägliche Fahrzeit zwischen Wohnung und Arbeitsstätte um mindestens eine Stunde, so können Sie die Umzugskosten als beruflich veranlasste Aufwendungen von der Steuer absetzen, andernfalls sind es Aufwendungen für die private Lebensführung. Sind nun beide Ehegatten berufstätig, kann es natürlich vorkommen, dass bei dem einen Ehegatten die aus Steuergründen erforderliche Fahrzeitverkürzung eintritt, beim anderen jedoch sich die Fahrzeit etwas verlängert.

Das führt aber nicht zu einer Saldierung der Fahrzeitveränderungen durch Verrechnen der Fahrzeitverkürzung des einen mit der Fahrzeitverlängerung des anderen Ehegatten. Denn die Verlängerung der Wegstrecke zur Arbeit ist allein bedingt durch den Mitumzug als Folge der gemeinsamen Lebensführung der Ehegatten. Zwar ist der Wille zur gemeinsamen Lebensführung in der Ehe ein privater Veranlassungsgrund.

Diesen Willen kann das Einkommensteuerrecht indes nicht ohne Verstoß gegen das Grundgesetz bei der Bewertung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit von Doppelverdienern unberücksichtigt lassen. Dies führt dazu, dass derjenige Ehegatte, bei dem die erforderliche Fahrzeitverkürzung von mindestens einer Stunde vorliegt, die Umzugskosten als Werbungskosten geltend machen kann.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-13 wid-91 drtm-bns 2025-03-13