Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Rechtsanspruch auf Verpflegungspauschalen

Das Finanzamt darf den Ansatz von Verpflegungspauschalen nicht mit der Begründung kürzen, dass gar kein oder nur ein geringer Mehraufwand entstanden sei.

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass ein Steuerpflichtiger bei einer beruflichen Auswärtstätigkeit einen Rechtsanspruch darauf hat, dass die gesetzlichen Pauschbeträge berücksichtigt werden. Das Finanzamt kann also die Pauschalen nicht mit der Begründung kürzen oder streichen, es sei ein geringer oder gar kein Mehraufwand entstanden. Es ist nicht danach zu fragen, ob der Ansatz der Pauschalen zu einer offensichtlich unzutreffenden Besteuerung führt. Häufig berufen sich Finanzämter noch auf die vor 1996 bestehende Rechtslage und streichen Verpflegungspauschalen mit der Begründung, ihr Ansatz führe zu einer unzutreffenden Besteuerung.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-13 wid-91 drtm-bns 2025-03-13