Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Kosten eines beruflich veranlassten Umzugs

Kosten für einen beruflich veranlassten Umzug sind auch im abgekürzten Zahlungsweg als Werbungskosten abziehbar.

Nachdem der Bundesfinanzhof kürzlich entschieden hat, dass umzugsbedingte Fahrzeitveränderungen bei beiderseits berufstätigen Ehegatten nicht zusammengerechnet werden dürfen, hat er nun nochmals ausdrücklich festgestellt, dass der Umzug eines verheirateten Arbeitnehmers bei einer Fahrzeitverkürzung um mindestens eine Stunde auch dann beruflich veranlasst ist, wenn er beim anderen Ehegatten zu einer Fahrzeitverlängerung führt. Die bei diesem Umzug anfallenden Kosten sind auch dann als Werbungskosten abziehbar, wenn sie nicht vom Arbeitnehmer selbst, sondern von seiner Ehefrau bezahlt werden. Es handelt sich dann um einen Fall des abgekürzten Zahlungsweges.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-13 wid-91 drtm-bns 2025-03-13