Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Rückzahlung von laufendem Arbeitslohn

Der Bundesfinanzhof hat bestätigt, dass die Rückzahlung von laufendem Arbeitslohn erst im Jahr der Rückzahlung einkunftsmindernd berücksichtigt wird.

Nach der Auffassung des Bundesfinanzhofs gilt die Rückzahlung ursprünglich als laufender Arbeitslohn gezahlter Beträge nicht schon in dem Kalenderjahr als abgeflossen, in dem der Lohnzahlungszeitraum endet. Die Rückzahlung ist erst im Kalenderjahr des tatsächlichen Abflusses einkunftsmindernd zu berücksichtigten. Der Bundesfinanzhof hat mit dieser Entscheidung das Finanzamt und das Finanzgericht Köln bestätigt und seine bisherige Rechtsprechung im Hinblick auf die Rückzahlung einer Abfindung konsequent für laufenden Arbeitslohn fortgeführt.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-13 wid-91 drtm-bns 2025-03-13