Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Teilnahme an Anti-Mobbing-Kursen

Kosten für einen Anti-Mobbing-Kurs können Sie unter bestimmten Umständen als Werbungskosten geltend machen.

Fahrtkosten und Beiträge für die Teilnahme an einer Anti-Mobbing-Selbsthilfegruppe können als Werbungskosten abziehbar sein, wenn der Kurs überwiegend beruflich veranlasst ist und der Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses dient. Dient der Kernbereich der Gruppengespräche der Bewältigung beruflicher Problemsituationen, so spricht dies nach der Einschätzung des Finanzgerichts Niedersachsen dafür, dass das insgesamt bestimmende Motiv für die Teilnahme darin besteht, das Dienstverhältnis trotz der stark empfundenen Belastungen fortzuführen. Gegenüber den Finanzbehörden ist glaubhaft zu machen, dass Sie sich in einer schwierigen Arbeitssituation befanden und sich durch Maßnahmen Ihres Dienstherrn grundlos schikaniert sahen.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-04-28 wid-91 drtm-bns 2025-04-28