
Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...
Aufwendungen eines in Deutschland lebenden Ausländers für das Erlernen der deutschen Sprache gehören zu den nichtabziehbaren Kosten der Lebensführung, auch wenn ausreichende Deutschkenntnisse für einen angestrebten Ausbildungsplatz förderlich sind. Die in den Deutschkursen erworbenen Sprachkenntnisse gewährleisten die soziale Integration des Ausländers im privaten Alltag und ermöglichen eine erfolgreiche Kommunikation im engeren privaten Umfeld. Der Besuch der Deutschkurse erleichtert damit in erheblicher Weise die Lebensführung in Deutschland und hat somit einen großen privaten Nutzen. Entsprechend dürfen die Aufwendungen nicht als Werbungskosten abgezogen werden.