Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Kürzung des Vorwegabzugs auch für nachträglichen Arbeitslohn

Der Vorwegabzug kann auch noch nach dem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis gekürzt werden, wenn in einem späteren Jahr noch nachträglicher Arbeitslohn ausgezahlt wird.

Der ungekürzte Vorwegabzug für Vorsorgeaufwendungen wird Ihnen nur dann gewährt, wenn Sie für ihre Absicherung im Alter in vollem Umfang selbst aufkommen müssen. Bei Steuerpflichtigen, die Anspruch auf eine Altersversorgung ohne eigene Beiträge haben, oder deren Zukunftssicherung vom Arbeitgeber mitgetragen wird, ist der Vorwegabzug dagegen zu kürzen. Der Bundesfinanzhof hat nun entschieden, dass der Vorwegabzug für Vorsorgeaufwendungen auch für Veranlagungszeiträume nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses zu kürzen ist, wenn nachträglicher Arbeitslohn an Sie ausgezahlt wird und Sie durch arbeitgeberfinanzierte Zukunftssicherungsleistungen oder Altersversorgungsansprüche begünstigt worden sind.

 
[mmk]
 
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