Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Pkw-Vermietung an den Arbeitgeber

Richtig gestaltet ermöglicht die Pkw-Vermietung an den Arbeitgeber den Vorsteuerabzug für den Autokauf.

Ein interessantes Steuersparmodell hat jetzt den Segen des Bundesfinanzhofs: Ein Arbeitnehmer hatte seinen Pkw an den Arbeitgeber vermietet, der ihn wiederum versichern und instand halten musste und dem Arbeitnehmer für berufliche und private Fahrten zur Verfügung stellte. Der Arbeitnehmer machte sodann den Vorsteuerabzug für den Kauf des Pkw geltend, weil er aus dessen Vermietung umsatzsteuerpflichtige Einnahmen erzielte.

Das Finanzamt wollte die Gestaltung so nicht hinnehmen und sah darin Gestaltungsmissbrauch. Doch der Bundesfinanzhof hat festgestellt, dass der Arbeitnehmer durch die Vermietung an den Arbeitgeber unternehmerisch tätig sein und den Vorsteuerabzug beanspruchen kann. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Mietzahlungen an den Arbeitnehmer als Arbeitslohn anzusehen sind oder nicht.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-13 wid-91 drtm-bns 2025-03-13