
Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...
Im Einkommensteuergesetz heißt es, dass Ausgaben nicht als Werbungskosten abgezogen werden dürfen, wenn sie mit steuerfreien Einnahmen in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen. Da die Aufstockungsbeträge für Arbeitnehmer in Altersteilzeit aber steuerfrei sind, sahen sich anscheinend einige Finanzbeamte veranlasst, die Werbungskosten der Betroffenen anteilig zu kürzen. Doch die Oberfinanzdirektion Hannover hat in einer Verfügung darauf hingewiesen, dass auch diesen Arbeitnehmern der volle Werbungskostenabzug zusteht. Die Werbungskosten stehen nämlich mit den Aufstockungsbeträgen ebenso wenig in einem unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang wie bei den Beziehern steuerfreier Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit.