
Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...
Für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit einem Dienstwagen sind pro Monat und Entfernungskilometer 0,03 % des Bruttolistenpreises anzusetzen. Bei der Ermittlung des Zuschlags kommt es aber auf die tatsächliche Nutzung an, wie der Bundesfinanzhof feststellt. Wird der Dienstwagen auf dem Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nur für eine Teilstrecke genutzt (Park-and-Ride), dann beschränkt sich auch der Zuschlag auf diese Teilstrecke. Außerdem hat der Bundesfinanzhof festgestellt, dass normalerweise ein Anscheinsbeweis dafür besteht, dass der Arbeitnehmer den Dienstwagen für die Gesamtstrecke nutzt. Der Anscheinsbeweis ist aber bereits dann entkräftet, wenn der Arbeitnehmer für eine Teilstrecke eine auf ihn ausgestellte Jahres-Bahnfahrkarte vorlegen kann.