Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Fahrtkosten im Rahmen einer längerfristigen Bildungsmaßnahme

Eine längerfristige, aber vorübergehende Bildungsmaßnahme begründet in der Regel noch keinen weitere regelmäßige Arbeitsstätte.

Nimmt ein Arbeitnehmer an einer längerfristigen, aber vorübergehenden beruflichen Bildungsmaßnahme teil, dann wird der Veranstaltungsort im Allgemeinen nicht zu einer weiteren regelmäßigen Arbeitsstätte. Als Folge sind die Fahrtkosten des Arbeitnehmers zu der Bildungseinrichtung deshalb nicht mit der Entfernungspauschale, sondern in tatsächlicher Höhe, also nach Reisekostengrundsätzen, als Werbungskosten zu berücksichtigen. In den meisten Fällen ist dies von Vorteil. Entstehen aber tatsächlich keine Fahrtkosten, können - anders als bei der Entfernungspauschale - auch keine Werbungskosten geltend gemacht werden.

 
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psnk-fepl 2025-04-28 wid-91 drtm-bns 2025-04-28