Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Bewirtungskosten eines Arbeitnehmers

Bewirtungskosten anläßlich seiner Abschiedsfeier kann ein Arbeitnehmer als Werbungskosten geltend machen - sogar in voller Höhe, wenn er nicht selbst als Gastgeber auftritt.

Ein Arbeitnehmer, der die Kosten für die Bewirtung anlässlich seiner Abschiedsfeier trägt, kann diese Ausgaben als Werbungskosten geltend machen. Wenn nicht er selbst, sondern der Arbeitgeber als Gastgeber auftritt, und der Arbeitnehmer nur die Kosten trägt, kann er sogar die vollständigen Kosten geltend machen und muss keine Gästeliste vorliegen. Ist er aber selbst der Gastgeber, dann gilt die Abzugsbeschränkung für geschäftliche Bewirtungen, die nur 70 % der Kosten zum Abzug zulässt und eine Gästeliste voraussetzt.

 
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