
Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...
Das Bundesfinanzministerium hat Stellung genommen zu Medienberichten, nach denen Kurzarbeitern im Folgejahr eine böse Überraschung in Form von Steuernachzahlungen droht. Der Grund dafür ist der Progressionsvorbehalt, dem die Lohnersatzleistungen unterliegen: Sie sind zwar selbst steuerfrei, erhöhen aber das verfügbare Einkommen und können damit zu einem höheren Steuersatz bei den steuerpflichtigen Einnahmen führen. In Fällen eines nicht ganzjährigen Bezugs von Kurzarbeitergeld dürfte es kaum zu Nachzahlungen kommen und zwar auch nicht bei Ehepaaren, meint das Ministerium. Nur bei verheirateten Arbeitnehmern kann es zu Nachzahlungen kommen, wenn ein Ehegatte ganzjährig Lohnersatzleistungen bezieht.