
Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...
Dank der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gilt bis auf weiteres die alte Gesetzeslage für Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Das hat insbesondere zur Folge, dass Sie Aufwendungen für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel wieder in tatsächlicher Höhe geltend machen können. Auch Kosten für einen Unfall, der sich auf dem Weg zur Arbeit ereignet hat, können wieder neben der Entfernungspauschale als Werbungskosten/Betriebsausgaben berücksichtigt werden. Die Oberfinanzdirektion Rheinland weist darauf hin, dass die nachträgliche Geltendmachung dieser Kosten auch bei bereits bestandskräftigen Steuerbescheiden möglich ist, da die darin enthaltenen Vorläufigkeitsvermerke eine entsprechende Änderung ermöglichen.