
Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...
Beiderseits berufstätige Ehegatten können bekanntlich für den Lohnsteuerabzug wählen, ob sie beide in die Steuerklasse IV eingeordnet werden wollen oder ob derjenige mit dem höheren Einkommen nach Steuerklasse III und der andere nach Steuerklasse V besteuert werden will. Ab 2010 gibt es außerdem noch die Möglichkeit, die Kombination IV/IV mit einem Faktor zu wählen, der die Aufteilung der Steuerlast zwischen beiden Ehegatten regelt (Faktoverfahren). Um den Arbeitnehmer-Ehegatten die Steuerklassenwahl zu erleichtern, hat das Bundesfinanzministerium ein Merkblatt zur Steuerklassenwahl herausgegeben, in dem auch Tabellen für das Faktorverfahren enthalten sind. Das Merkblatt steht unter anderem auf der Website des Ministeriums zum Abruf bereit.