Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Fahrten zwischen Home-Office und Betrieb mit dem Firmen-Pkw

Die Fahrten zwischen dem Home-Office und dem Betrieb sind generell keine steuerfreien Fahrten zwischen zwei regelmäßigen Arbeitsstätten.

Ob bei der Fahrt zwischen dem häuslichen Arbeitszimmer oder "Home-Office" und dem eigentlichen Betrieb ein geldwerter Vorteil für die Nutzung des Firmen-Pkws entsteht, hat die Finanzverwaltung jetzt erklärt. Nach ihrer Auffassung ist das häusliche Arbeitszimmer in der Regel keine regelmäßige Arbeitsstätte, da es keine betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers ist. Etwas anderes gilt nur, wenn der Arbeitgeber das Arbeitszimmer des Arbeitnehmers aus betrieblichen Gründen anmietet und anschließend dem Arbeitnehmer wieder überlässt.

Doch auch dann geht die Finanzverwaltung bei den Fahrten zum Betrieb von Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte aus, da der private Bereich der Wohnung den beruflichen Bereich des "Home-Office" überlagert. Das Argument, es handele sich um Fahrten zwischen zwei regelmäßigen Arbeitsstätten, aus denen kein geldwerter Vorteil entsteht, lässt die Finanzverwaltung nicht gelten. Deshalb ist der pauschale Nutzungswert um die auf diese Fahrten entfallenden geldwerten Vorteile zu erhöhen, und zwar um 0,002 % des Listenpreises für jeden Entfernungskilometer. Ein höchstrichterliches Urteil zu dieser Frage liegt zwar noch nicht vor, allerdings verweist die Finanzverwaltung auf ein vorläufig noch nicht rechtskräftiges Urteil des Hessischen Finanzgerichts, das ihre Auffassung bestätigt.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-14 wid-91 drtm-bns 2025-03-14