
Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...
Bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist die Entfernungspauschale auf 4.500 Euro pro Jahr beschränkt. Dieser Jahreshöchstbetrag wird in der aktuellen Programmversion der Finanzverwaltung anscheinend fehlerhaft in Tageshöchstbeträge umgerechnet. Fährt der Steuerzahler das ganze Jahr dieselbe Strecke, ergeben sich daraus keine Auswirkungen.
Anders sieht es aus, wenn innerhalb eines Jahres zum Beispiel wegen eines neuen Jobs oder eines Umzugs unterschiedlich lange Wegstrecken anfallen. Die fehlerhafte Programmierung soll zwar wieder geändert werden, weil es gesetzlich nur einen Jahres-, aber keinen Tageshöchstbetrag gibt, aber natürlich wird es noch einige Zeit dauern, bis die erforderlichen Programmkorrekturen umgesetzt sind. Bis es soweit ist, sollten Sie beim Finanzamt Einspruch einlegen und gegebenenfalls eine genaue Berechnung der Pendlerpauschale anfordern.