Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Befristete Entsendung von Arbeitnehmern

Der Abzug von Werbungkosten oder deren Erstattung durch den Arbeitgeber eines an ein verbundenes Unternehmen entstandten Arbeitnehmers hängt davon ab, ob ein eigenständiger Arbeitsvertrag mit dem aufnehmenden Unternehmen besteht.

Entsendet ein Arbeitgeber seine Arbeitnehmer zeitlich befristet an ein verbundenes Unternehmen, kommt es auf Details an: Ruht das bisherige Arbeitsverhältnis und der Arbeitnehmer schließt mit dem neuen Unternehmen einen eigenständigen Arbeitsvertrag, gilt der neue Betrieb von Anfang an als regelmäßige Arbeitsstätte. Aufwendungen des Arbeitnehmers können dann nur im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung berücksichtigt werden. Kommt dagegen kein separater Arbeitsvertrag zustande, ist das verbundene Unternehmen auch keine regelmäßige Arbeitsstätte. Für Unterbringungskosten und Verpflegungsmehraufwendungen gelten dann die Grundsätze der Auswärtstätigkeit.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-13 wid-91 drtm-bns 2025-03-13