Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Kosten eines Erststudiums

Ein neues Musterverfahren zum Werbungskostenabzug der Kosten eines Erststudiums ist jetzt beim Bundesfinanzhof anhängig.

Gegenwärtig werden Aufwendungen für ein Studium, das direkt im Anschluss an den Schulabschluss aufgenommen wird, nur bis zu einer Höhe von 4.000 Euro im Jahr und nur als Sonderausgaben steuerlich berücksichtigt. Im Gegensatz zu Werbungskosten können Sonderausgaben nur im Jahr ihres Entstehens berücksichtigt werden. Ein Vortrag auf spätere Jahre ist nicht möglich. Eine Klage gegen diese Vorschrift ist vom Finanzgericht Münster abgewiesen worden. Beim Bundesfinanzhof ist jetzt aber die vom Bund der Steuerzahler unterstützte Revision gegen das Urteil anhängig. Betroffene Studenten sollten auf jeden Fall Belege, Studienquittungen und sonstige Nachweise über die Kosten für das Studium aufbewahren, und falls schon Steuererklärungen erstellt wurden, kann jetzt beim Finanzamt das Ruhen des Einspruchsverfahrens mit Verweis auf das Verfahren beim Bundesfinanzhof erreicht werden.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-91 drtm-bns 2025-03-12