Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Auszahlung der Energiepreispauschale durch den Arbeitgeber

Arbeitnehmer können nicht ihren Arbeitgeber auf Auszahlung der Energiepreispauschale verklagen, sondern müssen stattdessen eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt abgeben, um die Pauschale zu erhalten.

Einer Klage eines Arbeitsnehmers gegen den Arbeitgeber auf Auszahlung der Energiepreispauschale fehlt das Rechtsschutzinteresse, weil der Arbeitgeber nicht Schuldner der Energiepreispauschale ist. Mit dieser Begründung hat das Finanzgericht Hamburg die Klage einer Arbeitnehmerin abgewiesen, deren Arbeitgeber die Energiepreispauschale kurz vor dessen Insolvenz nicht ausgezahlt hatte. Das Gericht verwies die Klägerin stattdessen ans Finanzamt: Solange die Energiepreispauschale noch nicht vom Arbeitgeber ausgezahlt worden ist, muss der Arbeitnehmer als Gläubiger der Energiepreispauschale grundsätzlich die Festsetzung der Pauschale gegenüber dem Finanzamt durch Abgabe einer Einkommensteuererklärung geltend machen.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-91 drtm-bns 2025-03-12