Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

mehr...

Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

mehr...

Verpflegung und Unterkunft in Auslands- und Praxissemestern

Während Auslands- und Praxissemetern im Rahmen eines Zweitstudiums wird der auswärtige Tätigkeitsort nicht zu einer weiteren ersten Tätigkeitsstätte.

Im Gegensatz zur ersten Berufsausbildung führt ein Zweitstudium zu Werbungskosten. Sieht die Studienordnung vor, dass Studierende einen Teil des Studiums an einer anderen Hochschule (z.B. Auslandssemester) absolvieren können oder müssen, wird dort nach Ansicht des Bundesfinanzhofs keine weitere erste Tätigkeitsstätte begründet. Studenten können deshalb Unterkunftskosten und Verpflegungsmehraufwendungen, die durch den Besuch der anderen Hochschule veranlasst sind, als vorab entstandene Werbungskosten geltend machen. Gleiches gilt in der Regel auch, wenn Studenten im Rahmen ihres Studiums ein Praxissemester oder Praktikum ableisten können oder müssen und dabei ein Dienstverhältnis eingehen.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-04-27 wid-91 drtm-bns 2025-04-27