Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

mehr...

Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

mehr...

Werbungskostenabzug von Taxikosten für den Arbeitsweg

Taxis zählen zu den öffentlichen Verkehrsmitteln, weswegen die Kosten für eine Taxifahrt zur ersten Tätigkeitsstätte nicht nur in Höhe der Entfernungspauschale abziehbar sind.

Für den Weg zur Arbeit lässt das Gesetz im Normalfall nur Werbungskosten in Höhe der Entfernungspauschale zu. Eine Ausnahme gilt für öffentliche Verkehrsmittel, bei denen die tatsächlichen Kosten abziehbar sind. Das Finanzgericht Thüringen hat nun festgestellt, dass auch ein Taxi als öffentliches Verkehrsmittel im Sinne dieser Vorschrift anzusehen ist. Daher können die per Taxi durchgeführten Fahrten von der Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte nicht nur in Höhe der Entfernungspauschale, sondern in Höhe der tatsächlich angefallenen Ausgaben als Werbungskosten geltend gemacht werden. Auch wenn Taxis nicht im gleichen Ausmaß wie Linienverkehr die Straßenauslastung minimieren, sprechen umwelt- und verkehrspolitische Gründe für eine steuerrechtliche Privilegierung, meint das Gericht. Das Finanzamt hat jedoch Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-91 drtm-bns 2025-03-12