Rechtsberatung

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Steuerberatung

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Mindestlohn soll bis Juli 2022 auf 10,45 Euro steigen

Die Mindestlohnkommission schlägt eine Anhebung des Mindestlohns in vier halbjährlichen Stufen von Januar 2021 bis Juli 2022 auf 10,45 Euro vor.

Der gesetzliche Mindestlohn, der zuletzt am 1. Januar 2020 auf 9,35 Euro angehoben wurde, soll bis zum 1. Juli 2022 in vier Stufen von derzeit 9,35 Euro auf 10,45 Euro steigen. Darauf hat sich die Mindestlohnkommission Ende Juni einstimmig geeinigt. Nach dem Vorschlag der Kommission ist die nächste Anhebung für den 1. Januar 2021 vorgesehen, dann auf zunächst 9,50 Euro. Ein halbes Jahr später folgt die zweite Anhebung auf 9,60 Euro. Auch für 2022 sind zwei Anhebungen im Abstand von je sechs Monaten geplant - zum 1. Januar 2022 auf 9,82 Euro und schließlich zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro. Die Bundesregierung muss die künftige Höhe des Mindestlohns noch per Verordnung festlegen. Sie folgt aber in der Regel dem Vorschlag der Kommission.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-91 drtm-bns 2025-03-12