
Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...
Vom Arbeitnehmer selbst getragene nutzungsabhängige Kosten für den Firmenwagen sind auf den geldwerten Vorteil nach der 1 %-Regelung anzurechnen. Gleiches gilt für ein Nutzungsentgelt. Das Finanzgericht Münster hat jedoch festgestellt, dass nutzungsabhängige Kosten nur solche sind, die für den Arbeitnehmer notwendig sind, um das Fahrzeug nutzen zu dürfen. Die anteiligen Kosten für die heimische Garage können daher nicht auf den Nutzungsvorteil angerechnet werden, wenn der Dienstwagen ohne ausdrückliche Verpflichtung durch den Arbeitgeber in der Garage geparkt wird.