Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Vorfälligkeitsentschädigung bei einer doppelten Haushaltsführung

Eine Vorfälligkeitsentschädigung aufgrund des Verkaufs einer Immobilie am Beschäftigungsort nach Beendigung einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung ist nicht als Werbungskosten abziehbar.

Wird die Wohnung am Beschäftigungsort anlässlich der Beendigung einer aus beruflichem Anlass begründeten doppelten Haushaltsführung verkauft, ist eine dabei eventuell anfallende Vorfälligkeitsentschädigung nicht als Werbungskosten abziehbar. Als Begründung für diese Entscheidung gibt der Bundesfinanzhof an, dass die Vorfälligkeitsentschädigung nicht durch die Beendigung der doppelten Haushaltsführung ausgelöst wurde, sondern durch den davon unabhängigen Verkauf der Wohnung am Beschäftigungsort. Dass wiederum der Verkauf durch die Beendigung der Berufstätigkeit veranlasst wurde, sei kein ausreichender Veranlassungszusammenhang, um einen Werbungskostenabzug zu rechtfertigen.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-91 drtm-bns 2025-03-12