
Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...
Sagen einzelne Mitarbeiter ihre Teilnahme an einer Betriebsveranstaltung nach der Anmeldung doch noch ab, erhöhen die Absagen nicht den lohnsteuerpflichtigen Vorteil der teilnehmenden Arbeitnehmer. Das Finanzgericht Köln entschied ausdrücklich gegen eine Vorgabe der Finanzverwaltung, nach der die Kosten der Veranstaltung grundsätzlich auf die teilnehmenden Mitarbeiter umzulegen sind. Für das Gericht ist nicht nachvollziehbar, warum den teilnehmenden Mitarbeitern die vergeblichen Aufwendungen des Arbeitgebers für ausbleibende Teilnehmer zuzurechnen sein sollen. Das gilt nach Überzeugung der Richter umso mehr, weil die Feiernden keinen Vorteil aus der Absage ihrer Kollegen ziehen können. Erwartungsgemäß hat das Finanzamt Revision beim Bundesfinanzhof beantragt, der den Fall nun noch einmal beurteilen muss.