
Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...
Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit sind im Rahmen gewisser Grenzen steuerfrei. Diese Steuerfreiheit gilt aber laut einem Urteil des Bundesfinanzhofs nicht für Zulagen für Dienst zu wechselnden Zeiten, selbst wenn dieser Dienst nachts oder an Sonn- und Feiertagen absolviert wird. Die Klage eines Polizeibeamten blieb damit erfolglos. Die Finanzverwaltung hat am 26. Februar 2018 per Allgemeinverfügung alle anhängigen Einsprüche zur Steuerfreiheit von Zulagen für Dienste zu wechselnden Zeiten für Beamte und Soldaten zurückgewiesen. Die betroffenen Steuerzahler haben nun ein Jahr Zeit ab Veröffentlichung der Allgemeinverfügung, um zu klagen, falls sie an ihrer Meinung festhalten.