
Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...
Wenn ein häusliches Arbeitszimmer für mehrere Tätigkeiten genutzt wird, die unter verschiedene Einkunftsarten fallen, dann sind die Ausgaben für das Arbeitszimmer nach der zeitanteiligen Nutzung aufzuteilen. Soweit bei einer Einkunftsart die Ausgaben dem Grunde nach nicht abziehbar sind, können auch die anteiligen Ausgaben für das Arbeitszimmer nicht steuerlich geltend gemacht werden. Diese Kürzung der Ausgaben hat aber keine Auswirkung auf die Höhe des jährlichen Höchstbetrags von 1.250 Euro. Der Bundesfinanzhof sieht keinen Grund, diesen in Teilhöchstbeträge aufzuteilen. Stattdessen kann der Höchstbetrag durch die grundsätzlich abzugsfähigen anteiligen Ausgaben für das Arbeitszimmer bei anderen Einkunftsarten in voller Höhe ausgeschöpft werden, sofern auf dies Ausgaben in entsprechender Höhe entfallen.