
Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...
Der jährliche Höchstbetrag von 1.250 Euro für die steuerliche Berücksichtigung der Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers gilt pro Person, nicht pro Arbeitszimmer. Der Bundesfinanzhof hat deshalb zwar vor einigen Monaten zugelassen, dass Eheleute und Lebensgefährten bei der gemeinsamen Nutzung eines Arbeitszimmers jeder für sich den Höchstbetrag in Anspruch nehmen kann. Wenn aber ein Steuerzahler mehr als einen Wohnsitz mit je einem Arbeitszimmer hat, können trotzdem für beide Arbeitszimmer zusammen nur maximal 1.250 Euro an Ausgaben geltend gemacht werden.