Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Abgetrennter Arbeitsbereich ist kein häusliches Arbeitszimmer

Ein nur per Raumteiler abgetrennter Arbeitsbereich in der eigenen Wohnung ist nicht steuerlich berücksichtigungsfähig.

Ein büromäßig eingerichteter Arbeitsbereich, der lediglich durch einen Raumteiler vom Wohnbereich abgetrennt ist, ist kein häusliches Arbeitszimmer. Der Bundesfinanzhof verweigerte daher einem Selbstständigen den Steuerabzug und bestätigt seine Auffassung, dass für Arbeitsecken und anderweitig gemischt genutzte Räume keine steuerliche Berücksichtigung möglich ist. Nur ein durch Wände und Türen abgeschlossener Raum könne ein zum Steuerabzug berechtigendes Arbeitszimmer sein, denn so ein Raum sei die kleinste Einheit, über die sich eine nachprüfbare Aussage über die nahezu ausschließlich berufliche Nutzung treffen lässt.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-91 drtm-bns 2025-03-12