Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Dienstwagennutzung für betriebliche Zwecke

Ein Arbeitnehmer mit einem eigenen Betrieb kann keine fiktiven Fahrtkosten ansetzen, wenn er seinen Dienstwagen gleichzeitig für betriebliche Fahrten verwendet.

Nutzt ein Arbeitnehmer, der zugleich einen eigenen Betrieb hat, seinen Dienstwagen für Zwecke seines Betriebes, kann er dafür keine fiktiven Betriebsausgaben für Fahrtkosten ansetzen. Die Versteuerung der Dienstwagenüberlassung nach der 1 %-Regelung sieht das Finanzgericht Münster nicht anteilig als fiktive Betriebsausgabe an, weil die Überlassung lediglich für private Zwecke erfolgt und nicht die Nutzung des Dienstwagens in einem anderen Betrieb abdeckt.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-91 drtm-bns 2025-03-12