
Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...
Die von dem Arbeitnehmer geleistete Zuzahlung für einen Dienstwagen, die über dem nach der Fahrtenbuchmethode ermittelten privaten Nutzungswert liegt, ist in voller Höhe als Werbungskosten abziehbar. Mit dieser Entscheidung stellt sich das Finanzgericht Baden-Württemberg gegen die Auffassung der Finanzverwaltung, die nur die Reduzierung des steuerpflichtigen privaten Nutzungsvorteils auf 0 Euro durch die Zuzahlungen akzeptieren wollte, den darüber hinausgehenden Betrag aber nicht als Werbungskosten anerkannte. Der Kläger hatte höhere Zuzahlungen geleistet, weil sein Arbeitgeber den Nutzungsvorteil nach der 1 %-Regelung berechnet hatte. In seiner privaten Einkommensteuererklärung setzte er den Nutzungsvorteil dann aber nach der Fahrtenbuchmethode an, womit der Nutzungsvorteil deutlich niedriger ausfiel.