Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

mehr...

Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

mehr...

Änderungen für Arbeitnehmer

Voraussichtlich ab 2015 können Arbeitnehmer ihren Lohnsteuerfreibetrag gleich für zwei Jahre beantragen. Davon abgesehen hat das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz nur wenige Änderungen für Arbeitnehmer zur Folge.

Neben der Änderung bei der Privatnutzung eines Elektro-Dienstwagens gibt es im Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz noch ein paar weitere Änderungen, die Arbeitnehmer betreffen.

Lohnsteuerfreibetrag: Beantragt ein Arbeitnehmer einen Lohnsteuerfreibetrag, soll der voraussichtlich ab 2015 auf Antrag des Arbeitnehmers gleich für zwei Kalenderjahre gelten. Der Arbeitnehmer bleibt aber verpflichtet, bei Veränderungen zu seinen Ungunsten die Höhe des Freibetrags ändern zu lassen. Natürlich kann auch eine Änderung zu Gunsten des Arbeitnehmers während des Zwei-Jahres-Zeitraums berücksichtigt werden.

Ausländische Arbeitseinkünfte: Durch Doppelbesteuerungsabkommen mit anderen Staaten wird geregelt, welcher Staat das Recht hat, ausländische Arbeitseinkünfte zu besteuern. Wenn der andere Staat nach dem Abkommen zwar das Recht zur Besteuerung hat, die Einkünfte dort aber als steuerfrei gelten, soll eigentlich eine Besteuerung in Deutschland erfolgen. Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs konnte aber diese Regelung nicht mehr angewendet werden. Jetzt kommt eine Änderung in allen noch nicht bestandskräftigen Fällen, die weiter sicherstellen soll, dass es bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten nicht zu unversteuerten Einkünften kommt.

Wehrsold und Bufdi-Vergütung: Statt der ursprünglich geplanten weitgehenden Streichung der Steuerfreiheit dieser Leistungen gibt es nun kleinere Änderungen beim Freiwilligendienst, die erstmals für 2013 gelten. Für Wehrdienstleistende gilt außerdem weiterhin die alte Regelung, wenn sie ihren Dienst vor 2014 begonnen haben.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-04-28 wid-91 drtm-bns 2025-04-28