Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

mehr...

Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

mehr...

Aufteilungsverbot gilt nicht für häusliches Arbeitszimmer

In der nach wie vor kontroversen Frage, ob auch ein nur teilweise als Arbeitszimmer genutzter Raum steuerlich berücksichtigungsfähig ist, hat das Finanzgericht Köln im Sinne der Steuerzahler entschieden.

In zwei Urteilen hat das Finanzgericht Köln entschieden, dass für ein Arbeitszimmer in den eigenen vier Wänden kein Aufteilungsverbot gilt. Damit können die Kosten für das Arbeitszimmer auch bei einer erheblichen privaten Mitnutzung des Raums steuerlich geltend gemacht werden. Voraussetzung ist aber, dass der Charakter des Raums als Arbeitszimmer trotz der privaten Mitnutzung erhalten bleibt. Wenig überraschend hat das Finanzamt Revision eingelegt, womit jetzt der Bundesfinanzhof die Urteile prüfen muss. In vergleichbaren Fällen kann sich trotzdem ein Einspruch lohnen, denn das Verfahren ruht bis zu einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs automatisch.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-91 drtm-bns 2025-03-12