Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Abzugsverbot gilt nicht für Telearbeitsplatz

Das Abzugsverbot für ein häusliches Arbeitszimmer gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer mit dem Arbeitgeber eine verbindliche Vereinbarung über einen Telearbeitsplatz hat.

Die Kosten für einen Telearbeitsplatz in der eigenen Wohnung sind in vollem Umfang als Werbungskosten abzugsfähig, entschied das Finanzgericht Rheinland-Pfalz. Wenn sich der Arbeitnehmer auf Grund einer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber verpflichtet hat, an mehreren Arbeitstagen pro Woche seine Arbeit zu Hause am Telearbeitsplatz zu erbringen, greift das Abzugsverbot für ein häusliches Arbeitszimmer nicht ein. Entscheidend ist hier aber die Vereinbarung mit dem Arbeitgeber, meint das Gericht. Es genügt also nicht, ein häusliches Arbeitszimmer einfach als Telearbeitsplatz zu titulieren. Wie bei vielen Fragen von grundlegender Bedeutung hat auch hier wieder der Bundesfinanzhof das letzte Wort. Das Gericht hat nämlich die Revision zugelassen, und das Finanzamt wird diesen Weg sicher beschreiten.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-13 wid-91 drtm-bns 2025-03-13