
Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...
Weil sein Arbeitgeber in finanzielle Schwierigkeiten geriet, gewährte ihm ein Arbeitnehmer eine Bürgschaft. Außerdem sollte er im Rahmen einer Kapitalerhöhung ebenfalls Gesellschafter der GmbH werden. Allerdings ging die Gesellschaft schon in die Insolvenz, noch bevor die Kapitalerhöhung umgesetzt wurde. Die Bank forderte schließlich die Bürgschaft ein, und diese Bürgschaftsleistung wollte der Arbeitnehmer als Werbungskosten geltend machen. Das Finanzamt weigerte sich aber, weil es der Meinung war, die Bürgschaft sei nicht wegen des Arbeitsverhältnisses sondern wegen des geplanten Erwerbs der Gesellschaftsanteile gewährt worden. Der Bundesfinanzhof sieht das jedoch anders: Die Gesellschafterstellung war nur in Aussicht gestellt, der Arbeitnehmer hat sich als solcher verbürgt und nicht als Gesellschafter. Damit kann er die Bürgschaftsleistung als nachträgliche Werbungskosten geltend machen.