Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Durch das Zusammenfallen von Zensus und Neubewertung des Grundbesitzes im Rahmen der Grundsteuerreform müssen viele Immobilieneigentümer dieses Jahr gleich zweimal Angaben zu ihrem Grundbesitz machen.
Land- und forstwirtschaftliche Flächen werden bundeseinheitlich nach denselben Regelungen bewertet, die sich aber in bestimmten Punkten von den bisherigen Regelungen unterscheiden.
Die verschiedenen Grundsteuermodelle der einzelnen Bundesländer unterscheiden sich deutlich im Umfang der für die Feststellungserklärung benötigten Daten.
Insgesamt sieben Bundesländer haben sich bei der Grundsteuerreform für Abweichungen von den Regelungen auf Bundesebene entschieden.
Im Bundesmodell für die Grundsteuerreform werden viele Daten für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage berücksichtigt.
In diesem Jahr müssen alle Immobilieneigentümer eine Feststellungserklärung abgeben, damit das Finanzamt die Bemessungsgrundlage für die neue Grundsteuer berechnen kann.
Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 die Grundsteuer in ihrer bisherigen Form als verfassungswidrig eingestuft und eine verfassungskonforme Neuregelung verlangt, die ab 2025 greift.
Die Finanzbehörden haben Billigkeitsmaßnahmen für wohnungswirtschaftliche Unternehmen zu einer großzügigen Prüfung der Voraussetzungen einer erweiterten Kürzung bei der Unterbringen von Kriegsflüchtlingen erlassen.
Die Ampelkoalition hat ein weiteres Entlastungspaket beschlossen, das auch einen Steuerrabatt von 300 Euro für Arbeitnehmer und Selbstständige vorsieht.
Auch wenn die Berechnungen eines Statikers für die Ausführung einer Handwerkerleistung notwendig sind, sind die Arbeiten des Statikers selbst nicht als Handwerkerleistung steuerlich begünstigt.
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-93 drtm-bns 2025-03-12