Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

mehr...

Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

mehr...

Anfang | << | 43 44 45 46 47 [48] 49 50 51

Beim Fehlschlagen des Bauprojektes können geleistete Anzahlungen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgezogen werden.
Aufwendungen für eine Asbestsanierung können als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden.
Grundstücksübertragungen zwischen Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sind nicht von der Grunderwerbsteuer befreit.
Wird eine zulagenbegünstigte Wohnung dem eigenen Kind überlassen, besteht kein Anspruch auf eine Kinderzulage.
Eine Sanierung führt nur zu einer Eigenheimzulage von 2500 DM jährlich.
Bei der Beantragung der Eigenheimzulage müssen Sie nicht unbedingt die amtlichen Vordrucke verwenden.
Finanzierungskosten für einen Ausbau oder eine Erweiterung können als Vorkosten berücksichtigt werden, wenn Ihnen das Eigentum noch im Jahr der Fertigstellung übertragen wird.
Herstellungs- und Erhaltungskosten sind ab dem Zeitpunkt begünstigt, zu dem der notarielle Kaufvertrag oder ein gleichstehender Rechtsakt abgeschlossen worden ist.
Sie haben die Möglichkeit bei einer selbstgenutzten und einer vermieteten Eigentumswohnung die Schuldzinsen der vermieteten Wohnung zuzuordnen.
Die Gewährung der Kinderzulage als Teil der Eigenheimzulage setzt voraus, dass Ihr Kind im Förderzeitraum zum inländischen Haushalt der anspruchsberechtigten Eltern gehört oder gehört hat.
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-93 drtm-bns 2025-03-12