
Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...
Besteht ein Mietverhältnis zwischen nahen Angehörigen, so richtet sich die steuerliche Anerkennung danach, ob das Mietverhältnis einem Fremdvergleich standhält. Bei einem Fremdvergleich ist eine Gesamtwürdigung aller Umstände vorzunehmen. Wird dabei festgestellt, dass eine Abrechnung der Nebenkosten unterblieben ist, schließt das die steuerliche Anerkennung des Mietverhältnisses regelmäßig aus. Ein Ausschluss ist auch dann anzunehmen, wenn die Nebenkostenvorauszahlungen in einem deutlichen Missverhältnis zu den tatsächlichen abrechnungsfähigen Kosten stehen.
Entscheidend im Einzelfall ist letztlich die Gesamtwürdigung aller Umstände. Im Einzelfall können unter Würdigung der Gesamtumstände Unklarheiten bei der Nebenkostenabrechnung derart ins Gewicht fallen, dass eine steuerliche Anerkennung zu versagen ist.