
Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...
Maklerprovisionen, die Sie in Verbindung mit der Anschaffung einer Immobilie zahlen müssen, gehören zu den Anschaffungsnebenkosten, die gemeinsam mit der Immobilie abgeschrieben werden. Entfallen die Provisionen auf Grund und Boden, wirken sie sich für Sie also überhaupt nicht steuermindernd aus.
Anders verhält es sich mit Provisionen, die Sie für die Vermittlung der Finanzierung oder eines Mieters zahlen. Diese Provisionen können Sie steuerlich sofort als Betriebsausgaben oder Werbungskosten absetzen. Erbringt ein Makler gleichzeitig mehrere Leistungen, ist es daher vorteilhaft, die unterschiedlichen Leistungen gesondert abzurechnen, um die Möglichkeit der steuerlichen Absetzung auf jeden Fall nutzen zu können.
Die Möglichkeit, Maklerprovisionen für Vermittlung steuerlich abzusetzen, haben Sie auch als bilanzierender Steuerpflichtiger. Eine Aktivierung solcher Vermittlungskosten ist nicht zulässig.