
Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...
Für Wohnungen, die Nutzungsbeschränkungen unterliegen, können Sie keine Förderung in Form der Eigenheimzulage erwarten. Solche Wohnungen werden nach dem Eigenheimzulagengesetz nicht begünstigt. Nutzungsbeschränkungen liegen beispielsweise bei Ferien? oder Wochenendwohnungen vor, die baurechtlich nicht ganzjährig bewohnt werden dürfen oder sich aufgrund ihrer Bauweise nicht zum dauernden Bewohnen eignen.
Den Nachweis der baurechtlich zulässigen Nutzung wird erst dann als erbracht angesehen, wenn Sie eine entsprechende Genehmigung der zuständigen Behörde vorlegen können. Eine stillschweigende Genehmigung der Gemeinde ist nicht ausreichend. Die Gewährung der Eigenheimzulage ist auch dann ausgeschlossen, wenn es sich bei der Wohnung mit Nutzungsbeschränkung um Ihre einzige Wohnung handelt.