Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Eigenheimzulage und vorweggenommene Erbfolge

Die vorweggenommene Erbfolge beim Erwerb einer Wohnung ist bei der Bemessungsgrundlage für die Eigenheimzulage zu berücksichtigen.

Grundsätzlich dienen die Herstellungs- oder Anschaffungskosten der zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung zuzüglich der Hälfte der Anschaffungskosten für den dazugehörenden Grund und Boden als Bemessungsgrundlage für die Eigenheimzulage. Erwerben Sie die Wohnung im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge gegen Ausgleichszahlung teilentgeltlich, sind die Aufwendungen für nachträgliche Herstellungsarbeiten in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen. Dies gilt jedoch nur dann, wenn die Aufwendungen auf den entgeltlich erworbenen Teil der Wohnung entfallen. Diese Aufwendungen sind dabei im Verhältnis des Entgelts zu dem Verkehrswert der Wohnung aufzuteilen. Anschaffungsnebenkosten bleiben unberücksichtigt.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-93 drtm-bns 2025-03-12