Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Haushaltszugehörigkeit des Kindes

Für die Gewährung von Baukindergeld ist die Haushaltszugehörigkeit des Kindes bei der Wohnungsanschaffung entscheidend.

Kaufen Sie sich eine Wohnung, steht Ihnen für jedes Kind, das im Zeitpunkt der Anschaffung zu Ihrem Haushalt gehört, Baukindergeld zu. Das Kind muss aber nicht mehr beim Bezug der Wohnung zu Ihrem Haushalt gehören. Diese für Familien positive Entscheidung hat der Bundesfinanzhof getroffen (Aktenzeichen: X R 135/97). Eine weitere Bedingung für den Anspruch auf Baukindergeld ist aber, dass die Haushaltszugehörigkeit des Kindes bei der Wohnungsanschaffung auf Dauer angelegt war und die allgemeinen Voraussetzungen für die Gewährung von Baukindergeld erfüllt sind.

Mit der Gewährung des Baukindergeldes soll unter anderem berücksichtigt werden, dass durch die Kinder im Zeitpunkt der Wohnungsanschaffung ein erhöhter Wohnraumbedarf besteht. Deshalb ist allein der Zeitpunkt der Anschaffung und nicht des Einzuges entscheidend.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-93 drtm-bns 2025-03-12