Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

mehr...

Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

mehr...

Alternativer Vermietungs- und Verkaufsabsicht

Bei einer alternativen Vermietungs- und Verkaufsabsicht fehlt es an einer endgültigen Einkünfteerzielungsabsicht.

Wenn Sie Eigentümer einer Wohnung sind und diese entweder vermieten oder verkaufen wollen, haben Sie nicht die endgültige Absicht der Einkünfteerzielung. Der Entschluss zur Einkünfteerzielung muss jedoch endgültig gefasst sein. Wenn Sie sich noch nicht entschieden haben, ob Sie Ihre Wohnung langfristig vermieten oder kurzfristig verkaufen wollen, fehlt es an diesem Entschluss, hat das Finanzgericht Baden-Württemberg entschieden. Dies gilt auch dann, wenn Sie die Wohnung in erster Linie vermieten wollen und sich nur aus einer finanziellen Zwangssituation heraus parallel um den Verkauf bemühen. Ohne Einkünfteerzielungsabsicht sind aber auch die Aufwendungen für die leer stehende Wohnung nicht zu berücksichtigen (Aktenzeichen: 10 K 224/99).

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-93 drtm-bns 2025-03-12