Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Vermietung der Einliegerwohnung an Eltern

Mietverhältnisse unter nahen Angehörigen sind steuerlich nur anzuerkennen, wenn sie Mietverhältnissen zu fremden Dritten entsprechen.

Mietverhältnisse unter nahen Angehörigen können nur dann steuerlich anerkannt werden, wenn sie Mietverhältnissen zu fremden Dritten entsprechen. Weichen sie erheblich von dem ab, was fremde Dritte in gleicher Situation vereinbaren würden, ist eine steuerliche Anerkennung in jedem Fall auszuschließen. Eine erhebliche Abweichung liegt beispielsweise dann vor, wenn alle Nebenkosten nach dem Wohnflächenschlüssel umgelegt und schließlich nicht abgerechnet werden.

Beispiel: Sie sind Eigentümer eines Zweifamilienhauses, das über eine Einliegerwohnung verfügt. Diese Einliegerwohnung vermieten Sie an Ihre Eltern. Erfolgt die Vermietung unter den marktüblichen Konditionen, die Sie auch gegenüber einem fremden Dritten verwenden würden, steht einer steuerlichen Anerkennung nichts im Wege. Es würde dann sogar keine Rolle spielen, dass Ihre Eltern ganz in der Nähe ein eigenes Einfamilienhaus bewohnen.

 
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psnk-fepl 2025-03-12 wid-93 drtm-bns 2025-03-12